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Berufsintegrationsklassen

Seit März 2015 haben wir für junge Berufsschulpflichtige mit Fluchthintergrund die sogenannten
Berufsintegrationsklassen (BIK) eingerichtet. Dieser Unterricht ist ein Beitrag für Ankommen
und Integration in Deutschland. Wichtig ist uns, den Schülerinnen und Schülern einen sicheren
Raum zu geben und gemeinsames Zusammenleben zu ermöglichen.

Ziel des 2-jährigen Programms ist, die jungen Frauen und Männer auf ihrem Weg zur Ausbildungs-
reife zu fördern und an der Arbeitswelt teilhaben zu lassen. Dieses geschieht bei uns im ersten
Schuljahr zum einen durch den Unterricht in allgemein bildenden Fächern mit dem Schwerpunkt-
fach Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Zum anderen findet fachpraktischer Unterricht in dem
Bereich Körperpflege statt.

Im zweiten Schuljahr, in dem die Schülerinnen und Schüler bereits über grundlegende Sprach-
kenntnisse verfügen, wird dieses Programm durch ein schulbegleitendes Praktikum in Betrieben
zu ergänzt. Die Absichten sind dabei neben der beruflichen Orientierung das Sammeln von Er-
fahrungen in realen Arbeitssituationen sowie die Förderung sprachlicher, personaler und sozialer
Kompetenzen.

Diesem 2-jährigen Schulprogramm ist die DK - BS (Deutschklasse an Berufsschulen) vorgeschaltet.
Auch neu ist, dass es sich bei den DK-BS zur Alphabetisierung um eine Vorbereitungsmaßnahme für
die Berufsintegrationsklassen handelt. Daraus folgt, dass eine Schülerin oder ein Schüler so lange
als Berufsschulpflichtiger bzw. Berufsschulpflichtige die Schule besucht, wie sie oder er an diesem
Beschulungsangebot und dem zweijährigen Modell der Berufsintegrationsklasse
teilnimmt.
Auf den Besuch der DK-BS folgt im Rahmen der Erfüllung der Berufsschulpflicht der Besuch der
Berufsintegrationsvorklasse. Tritt die Schülerin oder der Schüler nach dem erfolgreichen Besuch
der Berufsintegrationsvorklasse aus, ist damit die Berufsschulpflicht insgesamt erfüllt. Die Berufs-
schulpflicht ist also nicht bereits nach dem Besuch der Deutschklasse erfüllt.

 

Bitte beachten Sie:


Wegen des Gesetzes zum „Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ muss seit 1.März 2020 jeder neu an der Schule angemeldete Schüler zum Schulbeginn einen Nachweis über den Impfschutz (z.B. Impfpass) vorlegen.