Beachten Sie bitte:
Verkäufer, Einzelhandels- und Industriekaufleute beginnen unabhängig von ihrer Vorbildung und Lehrzeit stets im 1. Ausbildungsjahr (10. Jahrgangsstufe).
Die Bankkaufleute sind in die 11. Jahrgangsstufe (2. Ausbildungsjahr) aufzunehmen, sofern die Lehrzeit 2,5 Jahre oder kürzer beträgt.
Bitte beachten Sie:
Vor dem ersten Schultag sollte jeder Schüler die Informationen zum Schulbesuch lesen.
Wegen des Gesetzes zum „Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ muss seit 1.März 2020 jeder neu an der Schule angemeldete Schüler zum Schulbeginn einen Nachweis über den Impfschutz (z.B. Impfpass) vorlegen.